GUTACHTEN

Bautechnische und energetische Gutachten für Gebäude

Ein fundiertes Gutachten schafft Klarheit, wo Ursachen, Verantwortlichkeiten oder der bauliche Zustand eines Gebäudes strittig oder unklar sind.

Beschreibung der Leistung

Wir erstellen unabhängige bautechnische und energetische Gutachten – von der Schadensursache über die Zustandsbewertung bis zur gutachterlichen Stellungnahme in Streitfällen.

Wir erstellen bautechnische und energetische Gutachten zu einer breiten Palette von Fragestellungen: Schadensgutachten bei Feuchtigkeit, Schimmel, Rissbildung oder Wärmebrücken, Zustandsgutachten vor Immobilienkauf oder -verkauf, energetische Bewertungen sowie gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen von Gewährleistungs- und Rechtsstreitigkeiten.

Grundlage jedes Gutachtens ist eine sorgfältige Vor-Ort-Untersuchung. Je nach Fragestellung setzen wir dieselbe Messtechnik ein, die auch in unseren anderen Leistungen zum Einsatz kommt – etwa Thermografie, Blower-Door-Messung, U-Wert-Messung oder Leckageortung – um Ursachen nicht nur zu vermuten, sondern messtechnisch zu belegen.

Ein Gutachten ist nur so viel wert wie seine Nachvollziehbarkeit. Wir dokumentieren Befunde, Messwerte und Bewertungsmaßstäbe so, dass sie auch für fachfremde Beteiligte – etwa in Verhandlungen, gegenüber Versicherungen oder vor Gericht – verständlich und belastbar sind. Vermutungen werden von belegten Feststellungen klar getrennt.

Als unabhängige Gutachter vertreten wir keine Partei, sondern die fachliche Bewertung des Sachverhalts. Das schafft eine tragfähige Grundlage für Einigungen, Nachbesserungen oder – falls notwendig – für ein gerichtliches Verfahren, und hilft, Streitigkeiten oft schon im Vorfeld sachlich zu klären.

Typische Anwendungsfälle

Vorteile für Kunden

Fördermöglichkeiten

Gutachten sind in der Regel keine eigenständig förderfähige Leistung, können aber Bestandteil einer geförderten Sanierungs- oder Schadensbeseitigungsmaßnahme sein. Die Relevanz wird projektbezogen geprüft.

Ablauf der Zusammenarbeit

Häufig gestellte Fragen

Unsere Gutachten sind fachlich unabhängig und nachvollziehbar dokumentiert. Ob ein gerichtliches Verfahren einen gerichtlich bestellten Sachverständigen erfordert, hängt vom Einzelfall ab.

Das hängt von Umfang und Fragestellung ab. Nach dem Ortstermin liegt eine realistische Zeiteinschätzung vor.

Ja, insbesondere bei Schadensfällen mit Bezug zu Feuchtigkeit, Bauphysik oder energetischen Mängeln.

Die Kosten richten sich nach Umfang, Fragestellung und erforderlicher Messtechnik. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung, bevor das Gutachten beauftragt wird.

Ja, etwa als Zustandsgutachten vor einem Immobilienkauf oder zur Beweissicherung vor Beginn benachbarter Bauarbeiten.

Nicht zwingend, aber empfehlenswert, damit Beobachtungen und Symptome direkt besprochen und eingeordnet werden können.

Ein Privatgutachten wird von einer Partei beauftragt und dient meist der eigenen Einschätzung oder als Verhandlungsgrundlage. Ein gerichtliches Gutachten wird vom Gericht angeordnet und von einem bestellten Sachverständigen erstellt. Unsere Gutachten können als fachliche Grundlage für beide Situationen dienen.

Interesse an dieser Leistung?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir melden uns mit den nächsten sinnvollen Schritten für Gutachten.

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