ERSTELLUNG VON EPDS
Erstellung von Umweltproduktdeklarationen (EPD) für Bauprodukte
Eine EPD weist die Umweltwirkungen eines Bauprodukts über den gesamten Lebenszyklus transparent und normkonform nach – eine zentrale Grundlage für Gebäudezertifizierungen und Nachhaltigkeitsnachweise.
Beschreibung der Leistung
Wir erstellen Umweltproduktdeklarationen (EPDs) für Bauprodukte auf Basis von Ökobilanzdaten. Normkonforme Nachweise für Zertifizierungen, Ausschreibungen und Nachhaltigkeitsberichte.
Wir begleiten Hersteller und Planungsbeteiligte bei der Erstellung von EPDs nach EN 15804 und ISO 14025. Dabei werden Sachbilanzdaten erhoben, Ökobilanzen berechnet und die Ergebnisse normgerecht aufbereitet, sodass sie in Zertifizierungssystemen und Ausschreibungen als anerkannter Nachweis genutzt werden können.
Von der Datenerhebung über die Ökobilanzierung bis zur Verifizierung: Wir sorgen dafür, dass die EPD belastbar, vergleichbar und für Zertifizierungssysteme wie DGNB nutzbar ist. Dazu gehört die saubere Definition der Systemgrenzen und der deklarierten oder funktionellen Einheit, damit die Ergebnisse mit anderen Produkten vergleichbar sind.
Die zugrunde liegende Ökobilanz (Life Cycle Assessment) betrachtet die relevanten Lebenszyklusphasen eines Produkts – von der Rohstoffgewinnung über Herstellung und Nutzung bis zu Entsorgung oder Wiederverwertung – und quantifiziert Umweltwirkungen wie Treibhauspotenzial, Versauerung oder Ressourcenverbrauch nach standardisierten Berechnungsregeln.
Vor der Veröffentlichung durchläuft jede EPD eine unabhängige Verifizierung durch eine akkreditierte Prüfstelle. Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass dieser Prüfschritt zügig und ohne größere Nachfragen abgeschlossen werden kann, und unterstützen bei der späteren Aktualisierung, wenn die Gültigkeit der EPD ausläuft.
Wichtiger regulatorischer Hintergrund ist die überarbeitete EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110, seit 8. Januar 2026 anwendbar und Nachfolgerin der bisherigen Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011). Sie führt mit der „nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen“ eine achte grundlegende Anforderung ein und definiert in Anhang II 19 vorab festgelegte, verpflichtende Umweltmerkmale auf Basis von EN 15804. Anders als die heutige freiwillige EPD werden diese Werte künftig nicht mehr über ein separates, unabhängig verifiziertes Dokument nachgewiesen, sondern über ein eigenes Bewertungs- und Überprüfungssystem direkt durch eine notifizierte Stelle geprüft und als Bestandteil der Leistungserklärung und der CE-Kennzeichnung selbst deklariert.
Diese Umstellung erfolgt produktbezogen, nicht pauschal für alle Bauprodukte gleichzeitig: Die EU-Kommission erteilt dazu schrittweise sogenannte Systemic Standardisation Requests, auf deren Grundlage CEN die jeweilige harmonisierte Produktnorm überarbeitet. Der erste dieser Aufträge (M/615) wurde für Zement veröffentlicht und deckt bereits alle 38 Indikatoren nach EN 15804 ab – mehr als die im Anhang II geforderten 19 Mindestmerkmale. Weitere Aufträge für andere Produktfamilien folgen sukzessive. Solange die für ein konkretes Bauprodukt maßgebliche Norm noch nicht überarbeitet ist, gilt weiterhin die bisherige Bauproduktenverordnung – und die freiwillige EPD nach EN 15804 und ISO 14025 bleibt der maßgebliche, von Zertifizierungssystemen wie DGNB und in Ausschreibungen anerkannte Nachweis.
Betroffen sind nicht nur Bauprodukte mit harmonisierter Norm, sondern auch Produkte, die ohne harmonisierte Norm über eine Europäische Technische Bewertung (ETA) auf Basis eines European Assessment Document (EAD) freiwillig CE-gekennzeichnet werden. Auch neue EADs müssen künftig Umweltmerkmale enthalten, zunächst das Treibhauspotenzial (GWP); weitere ökologische Indikatoren folgen stufenweise ab 2029. Neue ETAs können nur noch auf Grundlage von EADs erteilt werden, die diese Merkmale bereits enthalten. Bestehende EADs bleiben grundsätzlich bis 2030 gültig, darauf basierende ETAs können bis 2035 weiter genutzt werden, sofern sie nicht vorher durch eine überarbeitete harmonisierte Norm abgelöst werden.
Für Hersteller bedeutet das, sowohl den Überarbeitungsstand der eigenen Produktnorm als auch eines möglicherweise einschlägigen EAD im Blick zu behalten. Wir ordnen diesen Status projektbezogen ein und bauen die Datengrundlage von Anfang an so auf, dass sie sich später ohne Bruch von der freiwilligen EPD in die mandatierte Umweltdeklaration nach Bauproduktenverordnung überführen lässt. Dafür setzen wir verifizierte, normkonforme Tools zur Erstellung von EPDs und Umweltdeklarationen ein, die sowohl die aktuellen Anforderungen nach EN 15804 und ISO 14025 als auch die Struktur der künftigen mandatierten Umweltmerkmale nach Bauproduktenverordnung und jeweiliger Produktnorm abbilden.
Typische Anwendungsfälle
- Hersteller von Bauprodukten mit harmonisierter Norm (hEN)
- Hersteller von Bauprodukten mit Europäischer Technischer Bewertung (ETA/EAD)
- Projekte mit DGNB- oder anderen Nachhaltigkeitszertifizierungen
- Ausschreibungen mit Ökobilanz-Anforderungen
- Vorbereitung auf mandatierte Umweltmerkmale nach der neuen Bauproduktenverordnung
Vorteile für Kunden
- Normkonformer Nachweis der Umweltwirkungen nach EN 15804 und ISO 14025
- Frühzeitige Vorbereitung auf mandatierte Umweltmerkmale nach der Bauproduktenverordnung
- Verifizierte, zukunftsfähige Tools statt manueller Einzellösungen
- Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen und Zertifizierungen wie DGNB
- Transparente, vergleichbare Datenbasis für Kunden und Planer
Fördermöglichkeiten
EPDs und Umweltdeklarationen sind teils Voraussetzung für Fördermittel und Zertifizierungen im nachhaltigen Bauen. Da die Anforderungen im Zuge der Bauproduktenverordnung zunehmend regulatorisch statt freiwillig werden, gewinnt eine frühzeitige, normkonforme Datenbasis zusätzlich an Bedeutung für Förder- und ESG-Anforderungen. Verknüpfungen mit konkreten Förderprogrammen werden projektbezogen geprüft.
Ablauf der Zusammenarbeit
- Status der Produktnorm oder des EAD prüfen
- Systemgrenzen und Produktdaten erfassen
- Sachbilanz und Ökobilanz mit verifizierten Tools berechnen
- EPD nach EN 15804 erstellen und unabhängige Verifizierung koordinieren
- Veröffentlichung, Nutzung in Zertifizierungen und Vorbereitung auf mandatierte Umweltmerkmale
Häufig gestellte Fragen
Eine Environmental Product Declaration (Umweltproduktdeklaration) weist die Umweltwirkungen eines Produkts über seinen Lebenszyklus normkonform nach.
In der Regel fünf Jahre, danach ist eine Aktualisierung oder Re-Verifizierung erforderlich.
Ja, eine EPD nach ISO 14025 durchläuft eine unabhängige Verifizierung, bevor sie veröffentlicht wird.
Die überarbeitete Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 definiert in Anhang II 19 verpflichtende Umweltmerkmale auf Basis von EN 15804. Diese werden künftig nicht mehr über ein separates EPD-Dokument, sondern über ein eigenes Bewertungssystem direkt in der Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nachgewiesen.
Nur so lange, wie die für das jeweilige Produkt maßgebliche Norm noch nicht im Rahmen der neuen Bauproduktenverordnung überarbeitet wurde. Danach werden die Umweltdaten Bestandteil der verpflichtenden Leistungserklärung statt eines separaten Dokuments.
Ja. Für Bauprodukte, die über ein European Assessment Document (EAD) und eine Europäische Technische Bewertung (ETA) freiwillig CE-gekennzeichnet werden, gilt dieselbe Entwicklung: Neue EADs müssen künftig Umweltmerkmale wie das Treibhauspotenzial enthalten, weitere Indikatoren folgen stufenweise ab 2029.
Bestehende EADs bleiben grundsätzlich bis 2030 gültig, darauf basierende ETAs können bis 2035 weiterverwendet werden, sofern sie nicht vorher durch eine überarbeitete harmonisierte Norm abgelöst werden.
Wir arbeiten mit verifizierten, normkonformen Tools zur Ökobilanzierung und EPD-Erstellung, die sowohl die aktuellen Anforderungen nach EN 15804 und ISO 14025 als auch die Struktur der künftigen mandatierten Umweltmerkmale nach Bauproduktenverordnung und jeweiliger Produktnorm abbilden.
Interesse an dieser Leistung?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir melden uns mit den nächsten sinnvollen Schritten für Erstellung von EPDs.
Kontakt aufnehmen