DIGITALER PRODUKTPASS

Digitaler Produktpass für Gebäude und Bauprodukte

Der Digitale Produktpass schafft Transparenz über Materialien, Energieverbrauch und Lebenszyklus von Produkten und Gebäuden – eine wachsende regulatorische Anforderung im Rahmen der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie.

Beschreibung der Leistung

Wir unterstützen bei der Einführung und Nutzung des Digitalen Produktpasses für Gebäude und Bauprodukte. Transparente Datenhaltung, regulatorische Anforderungen und nachhaltige Dokumentation werden strukturiert umgesetzt.

Wir begleiten Unternehmen und Projekte bei der Vorbereitung, Strukturierung und Implementierung des Digitalen Produktpasses. Dabei werden Datenquellen, Schnittstellen, Normanforderungen und Nachhaltigkeitsziele gemeinsam betrachtet, damit die spätere Datenpflege nicht zum manuellen Dauerprojekt wird.

Ob Neubau, Sanierung oder Produktdokumentation: Wir helfen dabei, relevante Gebäude- und Produktdaten systematisch zu erfassen, zu strukturieren und normkonform bereitzustellen. Dazu zählen Materialdaten, Herkunftsnachweise, Energie- und Umweltkennwerte sowie Informationen zu Wartung, Rückbau und Wiederverwendung.

Da sich die regulatorischen Anforderungen an den Digitalen Produktpass derzeit noch entwickeln, legen wir Wert auf eine Datenstruktur, die anpassungsfähig bleibt und sich an kommende Normanforderungen anpassen lässt, statt auf einen aktuellen, aber schnell veralteten Stand fixiert zu sein.

Wir unterstützen zudem bei der Anbindung an bestehende Systeme – etwa Gebäudedatenbanken, Herstellerportale oder BIM-Modelle – damit der Produktpass nicht isoliert gepflegt werden muss, sondern in vorhandene digitale Prozesse eingebettet wird.

Rechtlich verankert ist der Digitale Produktpass für Bauprodukte in der überarbeiteten EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110, seit 7. Januar 2025 in Kraft und seit 8. Januar 2026 unmittelbar anwendbar). Das Grundkonzept eines Digitalen Produktpasses stammt aus der allgemeinen EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781); Bauprodukte sind von deren unmittelbarem Anwendungsbereich jedoch ausgenommen und werden für den Baubereich eigenständig über die Bauproduktenverordnung geregelt.

Die konkrete Ausgestaltung – Datenformat, Inhalte und technische Umsetzung – legt die EU-Kommission über einen delegierten Rechtsakt fest, der voraussichtlich Ende 2026 erlassen wird. Verpflichtend wird der Digitale Produktpass rund 18 Monate nach dessen Inkrafttreten, also voraussichtlich Mitte 2028, und zunächst nur für Bauprodukte, deren harmonisierte Produktnorm bereits im Rahmen der neuen Bauproduktenverordnung überarbeitet wurde. Bis 2039 gelten alte und neue Bauproduktenverordnung für harmonisiert genormte Produkte parallel, sodass sich die Pflicht produktbezogen und schrittweise aufbaut – ebenso wie bei den mandatierten Umweltmerkmalen und EPDs. Die Pflicht zur Erstellung des Produktpasses liegt dabei bei den Herstellern der Bauprodukte, nicht bei den Bauunternehmen, die diese Produkte lediglich verbauen.

Typische Anwendungsfälle

Vorteile für Kunden

Fördermöglichkeiten

Der Digitale Produktpass ist Teil der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie und kann mit Nachhaltigkeitsanforderungen aus Förderprogrammen und ESG-Rahmenwerken verknüpft sein.

Ablauf der Zusammenarbeit

Häufig gestellte Fragen

Noch nicht. Rechtsgrundlage ist die Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110. Die konkrete Ausgestaltung folgt über einen delegierten Rechtsakt, der voraussichtlich Ende 2026 erlassen wird; verpflichtend wird der Produktpass rund 18 Monate danach, also voraussichtlich Mitte 2028.

Zunächst nur für Bauprodukte, deren harmonisierte Produktnorm bereits im Rahmen der neuen Bauproduktenverordnung überarbeitet wurde. Die Regelungen werden produktbezogen sukzessive ausgeweitet.

Material-, Energie- und Umweltdaten, Herkunftsnachweise sowie Informationen zur Wiederverwendung und Entsorgung.

Nein. Verpflichtet sind die Hersteller der Bauprodukte. Bauunternehmen, die diese Produkte lediglich verbauen, müssen selbst keinen Produktpass erstellen.

Das allgemeine Konzept stammt aus der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR). Bauprodukte sind von deren Anwendungsbereich ausgenommen und werden stattdessen eigenständig über die Bauproduktenverordnung geregelt.

Da die konkrete Ausgestaltung erst über einen delegierten Rechtsakt Ende 2026 kommt, besteht noch kein akuter Handlungsdruck. Eine frühzeitige, anpassungsfähige Datenstruktur erspart Ihnen aber späteren Mehraufwand, sobald die Pflicht für Ihre Produkte greift.

Sobald die Pflicht für ein Produkt greift, ist der Digitale Produktpass Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und damit für das Inverkehrbringen. Fehlende oder unvollständige Daten können den Marktzugang gefährden.

Interesse an dieser Leistung?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir melden uns mit den nächsten sinnvollen Schritten für Digitaler Produktpass.

Kontakt aufnehmen